Eine restentleerte Industrieverpackung ist auch nach dem Gebrauch nicht Abfall, sondern Produkt, welches nach professioneller Rekonditionierung wieder eingesetzt werden kann.

Aufgrund der Prüfungen und Fertigungsüberwachung werden rekonditionierte Verpackungen mit Neu-Verpackungen qualitativ gleichgestellt. Bei der Rekonditionierung werden Umwelt und Ressourcen durch Abfallvermeidung und wesentlich geringeren Energieaufwand geschont.
Der Begriff Rekonditionierung wurde aus dem englischen „reconditioning“ abgeleitet und ist mit Überholung, Aufarbeitung oder Wiederinstandsetzung zu übersetzen.

Bei der Rekonditionierung von Verpackungen wird die Substanz des Produktes erhalten und im Fall eines Defektes instand gesetzt. Ist das Produkt intakt, wird eine maschinelle Innen- und Außenreinigung, mittels geeigneter Reinigungsmittel, und bei Fässern nach entsprechender Vorbereitung eine Lackierung durchgeführt, um das so rekonditionierte Produkt in den Kreislauf zurückzuführen.

Die erforderlichen Arbeitsschritte entsprechen internationalen Normen, wobei für Gefahrgutverpackungen Vorschriften der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, kurz BAM gelten.
 
 
 
 
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